Mit Rückabtretung an den Geschädigten, Schwacke verwendbar, Aufschlag gerechtfertigt schon wegen langer Regulierungsdauer.
AG Esslingen 10 C 1259/10 vom 26.10.10 Abrechnung mit Schwacke und 26% Aufschlag wegen Unfallersatz-Sonderleistungen.…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Zustellung/Abholung
· Anspruchsgrund
· sonstiges
Aktenzeichen: 10 C 1259/10 ·  Amtsgericht: Esslingen · Urteil vom: 26.10.10