AG Köln 261 C 128/20 vom 24.09.2020
-> Aktivlegitimation ist vorhanden -> Kein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 BGB -> Schätzung…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
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Aktenzeichen: 261 C 128/20 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 24.09.2020