AG Potsdam 30 C 67/20 vom 25.09.2020
-> Fraunhofer ist geeignete Schätzgrundlage -> Nebenkosten nach Schwacke sind erstattungsfähig, soweit…
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Schlagworte:
· Zusatzfahrer
· Haftungsreduzierung/Versicherung
Aktenzeichen: 30 C 67/20 ·  Amtsgericht: Potsdam · Urteil vom: 25.09.2020