AG Köln 266 C 30/20 vom 09.09.2020
-> Kein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 BGB -> Aktivlegitimation ist vorhanden -> Schätzung…
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Aktenzeichen: 266 C 30/20 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 09.09.2020