AG Linz am Rhein 25 C 497/20 vom 12.03.2021
-> Normaltarif von Mietwagenkosten kann mit Schwacke geschätzt werden -> FraunhoferListe ist kein Argument…
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Schlagworte:
· Aufklärungspflicht Vermieter
· Mietwagendauer
· NA Nutzungsausfall
· Rechtsanwaltskosten
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Schadenminderungspflicht
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Aktenzeichen: 25 C 497/20 ·  Amtsgericht: Linz am Rhein · Urteil vom: 12.03.2021