AG Köln 261 C 126/20 vom 24.09.2020
-> Kein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 BGB -> Rückabtretung geregelt und auch klar:…
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Aktenzeichen: 261 C 126/20 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 24.09.2020