AG Augsburg 25 C 957/22 vom 17.06.2022
-> Geschädigter hatte sich mit Unterstützung des Vermieters vor Anmietung nach Alternativen bei den…
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Schlagworte:
· Anmietung außerhalb Öffnungszeiten
· Erkundigungspflicht
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 25 C 957/22 ·  Amtsgericht: Augsburg · Urteil vom: 17.06.2022