AG Augsburg 25 C 957/22 vom 16.06.2022
-> keine Schätzung, da sich Geschädigter erkundigt hatte und kein anderes Fahrzeug bekommen konnte…
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Schlagworte:
· Anmietung außerhalb Öffnungszeiten
· Aufklärungspflicht Vermieter
· Erkundigungspflicht
· Mietwagendauer
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 25 C 957/22 ·  Amtsgericht: Augsburg · Urteil vom: 16.06.2022