AG Salzgitter 21 C 284/23 vom 23.05.2023
-> restlicher Schadenersatzanspruch gerechtfertigt und daher zuzusprechen, denn die Beklagte übermittelte…
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Schlagworte:
· Direktvermittlung
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 21 C 284/23 ·  Amtsgericht: Salzgitter · Urteil vom: 23.05.2023