AG Haldensleben 17 C 731/09 vom 09.12.09
Bestreiten der Beklagten unschlüssig. Sie hat vorprozessual bereits einen höheren Tagessatz gezahlt,…
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Schlagworte:
· Aufklärungspflicht Vermieter
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Aktenzeichen: 17 C 731/09 ·  Amtsgericht: Haldensleben · Urteil vom: 09.12.09