AG Hamburg St. Georg 921 C 86/10 vom 15.04.10
Die Beklagte erteilte kein annahmefähiges Angebot, selbst wenn sie die Geschädigte vor Anmietung angerufen…
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Schlagworte:
· Direktvermittlung
Aktenzeichen: 921 C 86/10 ·  Amtsgericht: Hamburg St. Georg · Urteil vom: 15.04.10