AG Hattingen 10 C 165/09 vom 01.12.09
Positiv, Geschädigter muss nicht mehr darlegen, hat nicht gegen sein Schadenmnderungspflicht verstoßen.
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Schlagworte:
· sonstiges
Aktenzeichen: 10 C 165/09 ·  Amtsgericht: Hattingen · Urteil vom: 01.12.09