AG Köln 264 C 352/09 vom 16.03.10
Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung verstößt nicht gegen RDG; Geltendmachung stellt Nebentätigkeit…
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· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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Aktenzeichen: 264 C 352/09 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 16.03.10