Der Bescheid des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes wird aufgehoben. Der Antragstellerin ist eine Aufwandsentschädigung von EUR 19,00 für die Erteilung von Auskünften im Beschlußverfahren zu gewähren.
AG München 963 OWi 6/10 vom 23.03.10 Zur Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführer wurde der…
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· Zeugengeld
Aktenzeichen: 963 OWi 6/10 ·  Amtsgericht: München · Urteil vom: 23.03.10