AG Mühlhausen 52 C 562/04 vom 05.01.07
Dem Kläger werden gemäß Antrag weitere Mietwagenkosten in Höhe von 1492,38 € nebst Zinsen zugesprochen.…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Erkundigungspflicht
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: 52 C 562/04 ·  Amtsgericht: Mühlhausen · Urteil vom: 05.01.07