AG Daun 3a C 405/13 vom 09.07.2014
-> Verzögert sich die Schadensbehebung aufgrund mangelnder Liquidität des Geschädigten, muss er dies…
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· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: 3a C 405/13 ·  Amtsgericht: Daun · Urteil vom: 09.07.2014