LG Bonn 5 S 30/24 vom 17.06.2024
-> kein Verstoß gegen Schadenminderungspflicht -> telefonische Angebote sind nicht abnahmefähig ->…
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Aktenzeichen: 5 S 30/24 ·  Landgericht: Bonn · Urteil vom: 17.06.2024