Kein Fraunhofer, kein Verstoß gegen RDG.
AG Brühl 22 C 246/09 vom 11.01.10 -> Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung an den Vermieter…
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· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
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Aktenzeichen: 22 C 246/09 ·  Amtsgericht: Brühl · Urteil vom: 11.01.10