Kein RDG-Verstoß, Schwacke...
AG Koeln 273 C 90/11 vom 24.08.11 -> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit…
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Aktenzeichen: 273 C 90/11 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 24.08.11