AG Stuttgart 45 C 1803/11 vom 11.10.11
-> Abtretung war im konkreten Fall nicht hinreichend bestimmt, daher unwirksam -> Außerdem verstößt…
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Schlagworte:
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: 45 C 1803/11 ·  Amtsgericht: Stuttgart · Urteil vom: 11.10.11