LG Bonn HB 8 S 234/11 vom 23.12.11 (Frist zur Erwiderung 3 Wochen ab Zustellung)
-> Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen -> Schätzung nach Schwacke…
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Aktenzeichen: 8 S 234/11 ·  Landgericht: Bonn · Urteil vom: 23.12.11