AG M’gladbach 29 C 270/11 vom 12.12.11
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand gegen SChwacke -> Günstigere…
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Aktenzeichen: 29 C 270/11 ·  Amtsgericht: Mönchengladbach · Urteil vom: 12.12.11