OLG Hamm 3 Ss OWi 128/08 vom 01.04.08
Ausrüstung für Ladungssicherung war zur Verfügung gestellt. Diese wurde vom Fahrzeugführer nicht…
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Schlagworte:
· sonstiges
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 128/08 ·  Oberlandesgericht: Hamm · Urteil vom: 01.04.08