LG Mönchengladbach 5 S 49/11 vom 28.02.2012
Die Geltendmachung der Restforderung ist dem Mietwagenunternehmen erlaubt. Auf die Anzahl von Abtretungen…
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· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Zusatzfahrer
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Mittelwert Fraunhofer-Schwacke
· Internetangebote
Aktenzeichen: 5 S 49/11 ·  Landgericht: Mönchengladbach · Urteil vom: 28.02.2012