AG Eutin 22 C 982/11 vom 16.05.2012
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit -> Dem Geschädigten sind keine…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 22 C 982/11 ·  Amtsgericht: Eutin · Urteil vom: 16.05.2012