VG Mainz 3 L 298/12.MZ vom 14.05.2012, Beschluss
Dem Einspruch des Fahrzeughalters gegen eine Fahrtenbuchauflage wurde stattgegeben. Die Auflage für…
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Schlagworte:
· sonstiges
Aktenzeichen: 3 L 298/12.MZ ·  Sonstige: Verwaltungsgericht Mainz · Urteil vom: 14.05.2012