AG Leipzig 114 C 7253/09 vom 23.09.2010
-> Ein Mieter haftet für Schäden am Mietfahrzeug nur, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der…
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Schlagworte:
· sonstiges
Aktenzeichen: 114 C 7253/09 ·  Amtsgericht: Leipzig · Urteil vom: 23.09.2010