AG Bonn 110 C 252/11 vom 12.09.2012
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Schätzung nach Schwacke -> Keine Anhaltspunkte für unnatürliche…
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Aktenzeichen: 110 C 252/11 ·  Amtsgericht: Bonn · Urteil vom: 12.09.2012