LG Hamburg 331 S 35/12 vom 01.11.2012
-> Gegenständlich war ein Anspruch auf Nutzungsausfall für 36 Tage -> Die Geschädigte hatte dem Versicherer…
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Schlagworte:
· NA Nutzungsausfall
Aktenzeichen: 331 S 35/12 ·  Landgericht: Hamburg · Urteil vom: 01.11.2012