AG Trier 6 C 229/12 vom 16.07.2013
-> Kosten für Zustellung/Abholung sind zu erstatten -> Dem Geschädigten ist der Einsatz einer Kreditkarte…
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Aktenzeichen: 6 C 229/12 ·  Amtsgericht: Trier · Urteil vom: 16.07.2013