AG Berlin 3 C 3107/13 vom 20.08.2013
-> Schätzung nach Schwacke -> Fraunhofer nicht vorzugswürdig -> Geschädigter muss keine Internetangebote…
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Aktenzeichen: 3 C 3107/13 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 20.08.2013