AG Meißen 112 C 949/13 vom 30.12.2013
-> Der Geschädigte ist zu weiteren Erkundigungen nur verpflichtet, wenn es sich um einen deutlich überhöhten…
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Aktenzeichen: 112 C 949/13 ·  Amtsgericht: Meissen · Urteil vom: 30.12.2013