AG Berlin-Mitte 102 C 3099/13 vom 03.06.2014
-> Der Geschädigte verstößt gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er keine weiteren Angebote…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Erkundigungspflicht
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 102 C 3099/13 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 03.06.2014