AG Köln 263 C 44/16 vom 02.08.2016
-> Geschädigter muss auf ein Angebot des Versicherers nur eingehen, wenn es ihm so konkret gemacht…
Möchten Sie die vollständige Zusammenfassung jetzt lesen?
Schlagworte:
· Anmietung außerhalb Öffnungszeiten
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Direktvermittlung
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Rechtsanwaltskosten
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
· Winterreifen
Aktenzeichen: 263 C 44/16 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 02.08.2016