AG Berlin-Mitte 108 C 3269/15 vom 15.12.2016
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist unerheblich -> Fraunhofer nicht vorzugswürdig,…
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Aktenzeichen: 108 C 3269/15 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 15.12.2016