AG Donaueschingen 1 C 251/16 vom 07.03.2017
-> Ein ländlicher Wohnort und unzureichender öffentlicher Nahverkehr können Anmietung auch bei geringem…
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Schlagworte:
· Geringfügigkeitsgrenze
· sonstiges
Aktenzeichen: 1 C 251/16 ·  Amtsgericht: Donaueschingen · Urteil vom: 07.03.2017