AG Linz am Rhein 21 C 441/17 vom 09.01.2018
- der telefonische Hinweis der Beklagten ist kein hinreichendes Ersatzwagenangebot entsprechend § 254…
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Aktenzeichen: 21 C 441/17 ·  Amtsgericht: Linz am Rhein · Urteil vom: 09.01.2018