AG Mosbach 2 C 452/17 vom 21.03.2018
-> keine Bedenken wegen der Höhe der MW-Kosten -> Schätzung mittels Schwacke -> Abrechnung liegt darunter
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Schlagworte:
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: 2 C 452/17 ·  Amtsgericht: Mosbach · Urteil vom: 21.03.2018