Vergleichende Internetangebote waren durch den Geschädigten nicht einzuholen, da sich der MIetwagenpreis nicht außerhalb des Marktes bewegte.
AG Berlin-Mitte 3 C 3150/10 vom 19.10.10 Abrechnung nach Schwacke und Nebenkosten war nicht zu beanstanden.
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Schlagworte:
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Erkundigungspflicht
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
Aktenzeichen: 3 C 3150/10 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 19.10.10