AG Köln 269 C 9/22 vom 05.05.2022
-> Kein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 BGB -> Aktivlegitimation ist vorhanden -> Schätzung…
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Aktenzeichen: 269 C 9/22 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 05.05.2022