AG Wolfsburg 23 C 45/22 vom 20.03.2023
-> vorgebliches Angebot des Versicherers war nicht bindend, da im zugesandten Schreiben kein konkretes…
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Aktenzeichen: 23 C 45/22 ·  Amtsgericht: Wolfsburg · Urteil vom: 20.03.2023